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12.07.2012

Welche Zahnfüllungen zahlt die Krankenkasse?

Mit zunehmendem Alter werden die Besuche beim Zahnarzt meist häufiger. Allerdings meist auch teurer, denn längst bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen beim Zahnarzt nicht mehr so viel wie das noch vor ein paar Jahren der Fall war. Zumindest etwas Geld sparen kann man mit dem Bonusheft, deshalb sollte man das immer gut pflegen und regelmäßig die Kontrolltermine beim Zahnarzt eintragen lassen.

Materialien für Zahnfüllungen:

Früher wurde in den meisten Fällen Amalgam als Zahnfüllung verwendet und auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Heute gibt es zahlreiche andere Materialien, die ebenfalls verwendet werden können, aber längst nicht alle von den Krankenkassen bezuschusst werden. Im Seitenzahnbereich ist Amalgam auch heute noch das Material, das häufig verwendet wird. Es lässt sich gut verarbeiten, ist recht günstig und hat eine lange Haltbarkeit. Vor allem für große Füllungen gibt es kaum andere Alternativen, so dass Amalgam noch immer von Zahnärzten genutzt wird.





Komposit-Kunststofffüllungen haben sich in den letzten Jahren zunehmend durchgesetzt, was vor allem an ihrer Farbe liegt. Wird das Material im Frontzahnbereich verwendet, sehen die zahnfarbenen Füllungen sehr ästhetisch aus und sind von der natürlichen Zahnfarbe kaum zu unterscheiden. Wird das Material im Seitenzahnbereich verwendet, muss der Patient in der Regel einen Eigenanteil dazu bezahlen. Bevor die Behandlung aber beginnt, wird der Zahnarzt immer darüber informieren, wie viel Eigenanteil dazu bezahlt werden muss.

Müssen Einlagefüllungen – Inlays – verwendet werden, dann müssen diese im Labor angefertigt werden. Sie bestehen aus Gold und Keramik und kosten ein Vielfaches einer vergleichbaren Amalgamfüllung. Die gesetzlichen Krankenkassen werden in der Regel die Kosten für ein Inlay nicht übernehmen, es werden nur die Kosten für eine vergleichbare Amalgamfüllung erstattet. Den restlichen Betrag muss der Patient aus eigener Tasche zahlen.

Das bezahlt die GKV:

Liegt eine nachweisliche Amalgam-Allergie vor oder hat der Patient eine schwere Niereninsuffizienz, wird Komposit auch im Seitenzahnbereich bezahlt. Das sollte man aber unbedingt vorher mit seiner Krankenkasse abklären.

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