Bonusheft Ratgeber - Mehr Geld von der Krankenkasse
Bei einem Bonusheft handelt es sich um eine Art Nachweisheft für Ihren regelmäßigen Zahnarztbesuch. Das Bonusheft, welches Sie bei Ihrem Zahnarzt erhalten, gibt es mittlerweile schon seit 1989. Wie der Begriff schon sagt, sorgt dieses kleine Heftchen dafür, daß Sie einen Bonus in Form von finanziellen Zuschuß seitens der gesetzlichen Krankenkasse erhalten, sofern sie als Erwachsener mindestens einmal pro Jahr Ihren Zahnarzt zur Vorsorgeuntersuchung aufgesucht haben. Es reicht allerdings nicht nur, daß eine Vorsorgeuntersuchung oder Prophylaxe maßnahme bei Ihnen durch den behandelnden Zahnarzt durchgeführt wurde, sondern Ihr Bonusheft muß entsprechend von Ihrem Zahnarzt abgestempelt werden.
Abbildung Zahnarzt Bonusheft
Was steht alles im Bonusheft ?
Wie schon beschrieben, gibt es das Bonusheft schon seit 1989 und wurde damals durch ein sogenanntes Gesundheitsreform-Gesetz in Deutschland eingeführt. Das kleine Heftchen, wodurch Patienten bei regelmäßigen Vorsorge- und Prophylaxenuntersuchungen finanziell bezuschußt werden, ist folgendermaßen aufgebaut:
- Überschrift: Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchungen für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen
- Anschrift in Form von Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, PLZ und Wohnort
Der Zahnarzt hat im Bonusheft eigene Bereiche, die er anhand seines Praxisstempels zu beachten hat. Folgende Informationen muß der Zahnarzt in diesem Heft festhalten:
- Datum der Individualprophylaxe oder
- Datum der zahnärztlichen Untersuchung
- Zahnarztstempel und Unterschrift
Zahnarzt Bonusheft Stempelbereich
Anhand dieser Informationen kann Ihre gesetzliche Krankenversicherung nachvollziehen, ob Sie
beispielsweise die letzten 5 Jahre ohne Unterbrechung Ihren Zahnarzt aufgesucht haben, um Bonus
auf Zahnersatz in Anspruch mehmen zu können.
Wann erhält man Bonus auf Zahnersatz ?
Versicherte Personen erhalten bei Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich zum Festzuschuß einen entsprechenden Bonus. Bei einer Suprakonstruktion handelt es sich um Zahnersatz, der auf Implantaten verankert wird. Den Bonus bekommt man nur, wenn Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprohylaxe Untersuchungen in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen haben. Anspruch haben Sie ebenfalls, wenn Sie sich nach Vollendung des 18.
Wieviel beträgt der Bonus für Zahnersatz ?
Erst nach fünf Jahren hat der Patient Anspruch ein Bonus, aber nur wenn ihr Bonusheft lückenlos ist. Bei lückenloser Führung erhält meinen einen Zuschuß in Höhe von 20 % . Nach weiteren fünf Jahren erhöht der Bonus sich erneut auf 30 Prozent des Krankenkassenzuschuss. Hier ein Beispiel für eine Zahnkrone:
- Festzuschuß seitens Krankenkasse für Zahnkrone : 500 Euro (ohne Bonus)
- Festzuschuß seitens Krankenkasse für Zahnkrone : 600 Euro (mit 20 % Bonus)
- Festzuschuß seitens Krankenkasse für Zahnkrone : 650 Euro (mit 30 % Bonus)
Das bedeutet, wenn Ihr Bonusheft fünf Jahre lückenlos ist, dann erhalten Sie einen weiteren Zuschuß in Höhe von 20 %. In diesem konkreten Fall 100 Euro. Nach weiteren fünf Jahren sparen Sie immerhin durch den 30%-igen Zuschuß 150 Euro.
Wie erhalte ich den Bonus ?
Den Bonusbetrag bzw. den Zuschuß erhalten Sie nicht per Überweisung. Wenn bei Ihnen Zahnersatz ansteht, beispielsweise Zahnkrone, Zahnbrücke, Zahnimplantate oder Zahnprothesen, dann erstellt Ihnen Ihr Zahnarzt ein Kosten-und Heilplan. Diesen Kosten-und Heilplan müssen Sie dann inklusive Ihrem hoffentlich gut geführten Bonusheft per Brief an Ihre Krankenkasse schicken. Dieser wird dann von der Kasse geprüft und dann entsprechend unterschrieben an Sie zurück gesandt. Hier finden Sie dann im Einzelnen Beträge, die Sie als Patient zahlen müssen. Der Bonus wird dann entsprechend aufgelistet und Sie können dann sehen, in welcher Höhe Sie einen Bonus erhalten haben. Der Bonus wird dann entsprechend dem Festzuschuß hinzugerechnet, wodurch Sie dann relativ schnell schnell sehen können, wieviel Geld Sie eingespart haben.
Was ist das eigentliche Ziel des Bonusheftes ?
Das Ziel ist, daß Sie regelmäßig Ihren Zahnarzt aufsuchen, um Ihre optimale Zahngesundheit gewährleisten zu können. Bei den zahnärztlichen Untersuchungen können frühzeitig Zahnerkrankungen festgestellt werden. Generell geht es um die Vorbeugung von Karies und Zahnerkrankungen. Werden diese Probleme vorzeitig erkannt, spart natürlich auch die Krankenkasse viel Geld ein. Letztendlich handelt es sich hierbei um eine Präventivmaßnahme für den Patienten hinsichtlich Gesundheit. Werden die Krankheiten im Mund nicht rechtzeitig erkannt und es droht Zahnersatz, dann entstehen für die Krankenkassen selbstverständlich höhere Kosten. Daher gibt es die Bonusregelung, wodurch gewissermaßen Patienten durch einen finanziellen Zuschuß belohnt werden. ratsam ist es hier, daß Sie eine Kopie Ihres abgestempelten Bonusheftes haben, falls dieser mal verloren geht.
Bonusheft verloren - was nun ?
Wenn Sie Ihr Bonusheft verloren haben, besteht kein Grund zur Panik. Ihre Zahnarztpraxis kann Ihnen ein neues Heft ausfüllen. Schließlich ist in der Patientenkartei vermerkt, wann Sie in der vergangenen Zeit Ihren Zahnarzt aufgesucht haben. Haben Sie in letzter Zeit Ihren Zahnarzt häufiger gewechselt, dann wird es allerdings etwas aufweniger, da Sie dann entsprechend nochmal alle vergangenen Zahnarztpraxen aufsuchen und Ihr neues Bonusheft abstempeln lassen müssen. Bonusheft erhalten Sie generell nicht bei Ihrer Krankenkasse, sondern bei Ihrem Zahnarzt.
Zahnarzt praktiziert nicht mehr - was nun ?
Ihr Zahnarzt hat seine Zahnarztpraxis aufgelöst und Sie benötigen noch unbedingt einen Stempel für Ihr Bonusheft ? Zahnärzte sind generell verpflichtet, die Krankenakte mindestens drei Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung aufzubewahren. Ist er nicht mehr aufzufinden, fragen Sie bei Ihren Krankenkasse nach, denn die wird sicherlich nähere Informationen für Sie haben. Generell empfiehlt sich, daß Sie für das Abstempeln Ihres Heftes einen Reminder einrichten. Reminder bedeutet, daß Sie sich von Ihrem Zahnarzt zum Ende des Jahres benachtichtigen lassen für eine zahnärztliche Untersuchung. oder Sie richten sich einen entsprechenden Termin in Ihrem Outlook- oder Smart Phone Kalender ein. Bei einem Zahnarztwechelt verliert das Heft nicht die Gültigkeit. Ein nachträgliches Abstempeln ist jederzeit möglichm Sie sollten allerdings nicht zu lange warten. Es wäre doch ärgerlich, wenn Sie beispielsweise nur durch einen einzigen Stempel 300 Euro für Zahnersatz mehr zahlen müßten, oder ?
Wo bekomme ich das Bonusheft ?
Das Bonusheft erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Zahnarzt. Viele Patienten denken, die gesetzliche Krankenkasse senden Ihnen diese automatisch per Post zu. So ist es allerdings nicht, Sie sollten schon bei Ihrem Zahnarzt nach dem kleinen Heftchen fragen, denn Sie profitieren nur von diesem kleinen Stück Pappe, wenn Sie es dann auch mindestens fünf Folgejahre lückenlos abstempeln lassen haben. Es ist nicht in digitaler Form erhältlich, sondern nur in Papierform.wie spart man Kosten durch Bonusheft ?
Man spart Kosten durch das Zahnarzt Bonusheft in der Form, daß man einen finanziellen Zuschuß für Zahnersatz von seiner gesetzlichen Krankenkasse erhält. Ist Ihr Bonusheft mindestens fünf Folegjahre lückenlos, verringert sich Ihr Eigenanteil um 20 % und nach zehn Folgejahren um satte 30 %. Seit Anfang 2012 gibt es eine neue zahnärztliche Gebührenordnung wodurch die Kosten für Zahnersatz voraussichtlich um 13-18% steigen. Diese Kosten werden natürlich nicht von den Zahnärzten oder Krankenkassen getragen, sondern von uns Patienten. Daher lohnt es sich noch mehr auf seine optimale zahngesundheit zu achten und regelmäßig seinen Zahnarzt zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung aufzusuchen.
Was ist bei Lücke in Bonusheft ?
Bei einer Lücke im Bonusheft, bedeutet es fehlt ein Zahnarztstempel, verliert seinen Anspruch auf den Bonus komplett. Sie erhalten erst dann wieder einen Anspruch auf Bonus, wenn fünf Jahre in Folge der Bonusstempel vorliegt. Daher ist es wichtig, daß Sie regelmäßig Ihr Bonusheft kontrollieren.
Bonusheft bei vielen Patienten nicht bekannt !
Eine Umfrage von DEVK hat ergeben, daß 57 % der Bundesbürger auf Zuschüsse verzichten, weil Sie Ihr Bonusheft nicht regelmäßig abstempeln lassen. Die Umfrage unter 1.000 Befragten hat allerdings auch ergeben, daß mehr als 80 % garnicht wußten, dass sie ihre alljährlichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt durch einen Stempel im Bonusheft nachweisen müssen. 39 % sind nicht im Besitz eines Bonusheftes, was schon sehr bemerkenswert ist. Diese hohe Zahl wird bei den unter 30-jährigen noch deutlich höher.
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