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13.11.2012

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Zahnarzt gepfuscht hat ?

Wenn ein Patient unzufrieden mit der Behandlung bei seinem Zahnarzt ist, muss er dies keinesfalls klaglos hinnehmen. Sitzen Kronen, Brücken oder Implantate nicht richtig, hat der Patient durchaus Rechte, die er notfalls auch vor Gericht durchsetzen kann. Doch welche Schritte kann ein Patient konkret unternehmen, wenn er der Meinung ist, der Zahnarzt hat Pfusch geliefert?

Zahnarztwechsel Umfrage 2014

Was tun bei Zahnarztpfusch?

Liegt ein Mangel vor, hat der Patient die Möglichkeit von seinem Zahnarzt eine Nachbesserung zu verlangen. Der Zahnarzt wird daraufhin den angezeigten Mangel untersuchen und nach der Untersuchung entscheiden, ob er die Beeinträchtigung, die den Patient stört, beseitigen kann oder ob er Ersatz (beispielsweise bei Prothesen) anfertigt.





Grundsätzlich ist es so, dass ein Zahnarzt gratis die Mängel beseitigen muss, sofern tatsächlich Mängel vorliegen. Die Zeitdauer ist hier auf zwei Jahre nach der Behandlung festgelegt, so dass der Patient eine zweijährige Garantie auf die Behandlung hat, sofern nichts anderes zwischen ihm und dem Zahnarzt vereinbart wurde. Die kostenlose Nachbesserung muss der Zahnarzt natürlich nur dann vornehmen, wenn seine Leistung von Beginn an mangelhaft war.

Kommt es zur Weigerung, d.h. stimmt der Zahnarzt einer kostenlosen Nachbesserung nicht zu, hat der Patient das Recht, den Zahnarzt zu wechseln. Das gilt auch, wenn die Leistung des behandelnden Zahnarztes mangelhaft war. Am besten ist es vor dem Wechsel des Zahnarztes Rücksprache mit der eigenen Krankenversicherung zu halten, um etwaige Kostennachteile zu vermeiden. Es kann sein, dass die Krankenkasse einen Gutachter einschaltet, der überprüft, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt und ob der Zahnarzt einer kostenlosen Nachbesserung zustimmen muss. Im Allgemeinen ist es so, dass der Zahnarzt für die Folgekosten der Nachbehandlung aufkommen und eventuell entstandene Schmerzensgeldansprüche begleichen muss. Um eigene Nachteile zu vermeiden, sollte der Patient vor einer Weiterbehandlung immer darauf warten, dass ein neutraler Sachverständiger den Mangel begutachtet.



Tipps bei Zahnarztpfusch:

  • Immer die Fristen einhalten und möglichst schnell handeln
  • Alle Unterlagen aufheben, nötigenfalls Kopien aushändigen lassen
  • Mängel dokumentieren lassen, evtl. mit Fotos

Pfusch oder Fehler seitens des Zahnarztes ist generell ein heißes Eisen, denn es sich leider nicht so einfach beweisen. Im Internet gibt es für Sie diverse Anlaufstellen in Form von Patientenberatungen. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit den möglichen Fehler per Gutachter oder Zahnärztekammer analysieren zu lassen. Sie müssen sich nur gewiß sein, wenn Sie diesen Schritt gehen, daß Sie dann anschließend einen neuen zahnarzt suchen sollten, daß das beiderseitige Vertrauensverhältnis gestört ist. Der nächste Gang ist dann für Sie sicherlich nicht so einfach, daher ist die Suche nach einem neuen behandelnen Zahnarzt der beste Weg. Zahnärzte sind auch nur Menschen, da können einfach Fehler vorkommen, die allerdings eher selten vorkommen. Die Lage ruhig und sachlich analysieen lassen und dann von Fachberatern Informationen einholen, wie Sie nun am besten vorgehen, damit Sie nicht unnötig Zeit verlieren und noch wichtiger viel Geld verlieren.


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