Erstattungsbeispiele für Zahnkronen:
Ist eine neue Zahnkrone fällig, kann das sehr schnell teuer werden. Viele verzichten deshalb darauf, weil sie nicht wissen, wie sie den Eigenanteil an der Zahnkrone bezahlen sollen. Doch auf Dauer ist das keine Lösung. Mit einer Zahnzusatzversicherung wird die neue Zahnkrone nicht gleich zum finanziellen Desaster, vorausgesetzt, die Zahnzusatzversicherung wurde rechtzeitig abgeschlossen. Ist bereits die Behandlung eingeleitet oder auch nur geplant, wird die Versicherung nicht mehr einspringen. Der richtige Weg ist also, erst die Zahnzusatzversicherung abschließen und dann den Zahnarzt aufsuchen, um eine Behandlung zu vereinbaren. Im Antrag für die Zahnzusatzversicherung müssen alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, da sonst die Versicherung im Ernstfall nicht zahlen muss.
Zahnzusatzversicherungen – Erstattungen für ein Implantat:
Die künstliche Zahnwurzel kann in den Knochen des Ober- oder des Unterkiefers eingebracht werden. Darauf kommt dann ein festsitzender Zahnersatz. Da Implantate grundsätzlich keine Kassenleistung sind, werden diese Kosten auch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Die Kosten setzen sich aus den Kosten für das Implantat und die Krone zusammen und belaufen sich schnell auf einige Tausend Euro. Da die gesetzlichen Krankenkassen nur noch 50 Prozent der Regelleistung für eine Krone übernehmen, kann das schnell ins Geld gehen. Bei einem gepflegten Bonusheft erhöht sich der Prozentsatz auf 60 bzw. 65 Prozent.
Kosten einer Keramikkrone:
Die einfache Regelversorgung beim Zahnarzt, die die gesetzliche Krankenkasse erstattet, ist kaum einem Patienten ausreichend. Entscheidet er sich jedoch für eine keramikverblendete Zahnkrone, muss er aus eigener Tasche dazu bezahlen.
Beispiel:
Material- und Laborkosten: 250 €
(Regelleistung 120 Euro, Keramik-Verblendung 130 €)
Zahnärztliche Leistung: 250 €
(15 Euro Regelleistung, 235 € privates Zahnarzthonorar)
Gesamtkosten: 500 €
Festzuschuss der Krankenkasse: 137 € (ohne Bonus) bzw. 151 € (mit Bonus 5 Jahre) bzw. 158 € (mit Bonus 10 Jahre)
Der Eigenanteil beträgt also pro Krone: 342 bis 363 €.
Erstattungsbeispiele für Zahnbrücken:
Werden Brücken und Implantate benötigt, kann das ganz schnell in die Tausende gehen. Muss ein fehlender Zahn ersetzt werden, kann eine Brücke diese Lücke schließen. Die angrenzenden Zähne werden angeschliffen und überkront. Wird ein Implantat für diese Lösung empfohlen, kann darauf der Zahnersatz verankert werden. Zu bedenken ist hierbei, dass Implantate keine Kassenleistung sind und demzufolge die Kosten für Implantate nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Kosten einer Zahnbrücke:
Die Kosten einer Brücke sind nicht pauschal zu beziffern. Sie richten sich nach der Anzahl der zu ersetzenden Zähne, nach den Materialien, die verwendet werden, dem Zahnarzthonorar etc.
Kostenübernahme durch die GKV und Bonusheft:
Wird eine Zahnbrücke benötigt, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Anteil der Kosten. Sparen kann der Patient hierbei, wenn er das Bonusheft gut gepflegt hat. So erhält er einen höheren Zuschuss zur Zahnbrücke. Ist ein Bonusheft verloren gegangen, ist das kein Problem, sofern der Zahnarzt ein neues Heft ausstellt und die Behandlungen anhand seiner Unterlagen einträgt. Die Höhe der Festzuschüsse beträgt 50 Prozent für eine bei der Regelversorgung notwendigen Leistung. Mit Bonusheft können sich die Festzuschüsse um bis zu 30 Prozent erhöhen.
Beispiel für Kosten einer Zahnbrücke mit Zahnzusatzversicherung:
Erstattung für eine Zahnbrücke bei angenommenen Behandlungskosten in Höhe von: 1.500 Euro
Kosten der Brücke: 1.500 €
Bei einem geführten Bonusheft bis 5 Jahre – Festzuschuss der Krankenkasse: 288 €
Eigenanteil ohne Krankenzusatzversicherung: 1.212 €
Eigenanteil mit Krankenzusatzversicherung: 300 € (Erstattung Krankenzusatzversicherung 912 €)
Bei einem geführten Bonusheft ab 5 Jahre – Festzuschuss der Krankenkasse: 345 €
Eigenanteil ohne Krankenzusatzversicherung: 1.155 €
Eigenanteil mit Krankenzusatzversicherung: 225 € (Erstattung Krankenzusatzversicherung 930 €)
Bei einem geführten Bonusheft ab 10 Jahre – Festzuschuss der Krankenkasse: 375 €
Eigenanteil ohne Krankenzusatzversicherung: 1.125 €
Eigenanteil mit Krankenzusatzversicherung: 150 € (Erstattung Krankenzusatzversicherung 975 €)
Welcher Betrag im Einzelnen jeweils erstattet wird, ist abhängig von dem individuellen Vertrag, dem Versicherer und dem Tarif.
Erstattungsbeispiele für Zahnimplantate:
Implantate sind eine hochwertige Form des Zahnersatzes, zugleich aber auch eine kostenintensive. Denn bei Implantaten wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen kein Cent hinzubezahlt. (außer Festzuschuss) Die Kosten für Implantate gehen schnell in die Tausende, wie Sie am unteren Beispiel sehen können.
Festzuschuss für Implantate:
Implantate sind eine reine Privatleistung, werden also von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen. Auch die Zusatzleistung der Versorgung mit Brücken, Kronen oder herausnehmbaren Zahnersatz muss zum größten Teil vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Anspruch hat der Patient lediglich auf den befundbezogenen Festzuschuss. Das sind mindestens 50 Prozent der medizinisch notwendigen Versorgung. Möchte der Patient eine höherwertige Versorgung, bekommt er den Festzuschuss dennoch, muss aber die Kosten, die über die Erstattung durch die Krankenversicherung hinausgehen, selbst an den Zahnarzt bezahlen. Beispiel:
Implantat für einen Zahn, angenommene Behandlungskosten: 2.800 €
Festzuschuss der Krankenkasse: 288 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: 2.512 €
Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung: 560 € (Leistung der Zahnzusatzversicherung 1.952 €
Mit dem entsprechenden Tarif ist es sogar möglich, keinen Cent bei einem Implantat dazu zu bezahlen. Dann übernimmt die Zahnzusatzversicherung im Beispielfall 2.512 € und der Patient muss 0 Euro dazu bezahlen. Welcher Betrag im Einzelnen jeweils erstattet wird, ist abhängig von dem individuellen Vertrag, dem Versicherer und dem Tarif.
Sie können sich keine Zahnbrücke leisten oder zahlen ? Oder eine Zahnbrücke, Zahnkrone oder Zahnimplantat ? Ihr Zahnarzt möchte natürlich immer Geld verdienen und Ihnen eine optimale Behandlung anbieten. Fragen Sie ruhig Ihren Zahnarzt, ob dieser Zahnarzt für Sie Informationen hat, damit Sie sich diese notwendige Zahnbehandlung bei ihm leisten können. Alternativ gibt es diverse Patientenberatungen im Internet bei denen Sie zahlreiche Infos einholen können.
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