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18.04.2014

Zahnersatz Rechner:

Gravierende Schäden an den natürlichen Zähnen erfordern einen künstlichen Ersatz. Erachtet der behandelnde Arzt einen Zahnersatz als notwendig, fallen für den Patienten Kosten an.

Der behandelnde Zahnarzt stellt dem Patienten die verschiedenen infrage kommenden Arten des Zahnersatzes vor. Die jeweiligen Methoden unterscheiden sich im Preis sowie in der Qualität, der Verträglichkeit und der Lebensdauer. Einen Teil der Kosten trägt die Krankenkasse, wobei es sich um den sogenannten Festzuschuss handelt. Den Rest der Kosten übernimmt der Patient (Eigenanteil).

Für jede Situation der Zahnbehandlung existiert ein vorgegebener Zuschuss, der sich an der als notwendig erachteten medizinischen Versorgung ausrichtet. Der Festzuschuss beläuft sich auf mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten. Bevorzugt der Patient eine teurere Methode des Zahnersatzes, steigt sein Eigenanteil.





Mit dem Zahnersatz Rechner die Höhe des Eigenanteils abschätzen

Vor einer Behandlung besitzt der Patient ein berechtigtes Interesse an der Höhe des Eigenanteils. Darüber informiert ihn die Krankenkasse nach einer Überprüfung der zugehörigen Unterlagen. Interessiert sich der Patient vor dem Erhalt des Bescheides von der Krankenkasse für seinen Eigenanteil, bieten sich Zahnersatz Rechner im Internet an. Mit dem Service berechnet der Patient den voraussichtlich auf ihn zukommenden Eigenanteil.

Dafür benötigt er seinen Heil- und Kostenplan, den ihm der Zahnarzt ausstellt. Darin beschreibt der Arzt die für den Zahnersatz erforderliche Behandlung und bezieht sich zugleich auf die erwarteten Kosten. Auf Grundlage des Plans errechnet die Krankenkasse später den von ihr übernommenen Zuschuss.

Rechner ermitteln Patientenanteil mithilfe des Heil- und Kostenplans

Die erwähnten Zahnersatz-Rechner richten sich am Aufbau des Heil- und Kostenplans aus. Dementsprechend bietet dieser unterschiedliche Felder mit den Spalten "Befund" und "Anzahl". Hinsichtlich der Befunde arbeiten die Zahnärzte mit Ziffernfolgen. Die zugehörigen Bezeichnungen findet der Patient ebenfalls auf dem Plan. Er überträgt die erforderlichen Angaben vom Heil- und Kostenplan in den Rechner. Dafür wählt er jeweils die passenden Zahlen aus und gibt die richtige Anzahl ein.

Für die exakte Berechnung des Eigenanteils verlangt der Zahnersatzrechner weitere Angaben. So fragen die Internetportale beispielsweise nach dem von der Krankenkasse gewährten Bonus. Dessen Höhe hängt von der Vollständigkeit des Bonusheftes ab. Im besagten Heft dokumentiert die Zahnarztpraxis die erfolgten Behandlungen. Bei einem über zehn Kalenderjahre durchgehend gepflegten Bonusheft verspricht die Kasse einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Ein über fünf Jahre gepflegtes Heft vergütet die Krankenkasse mit 20 Prozent Bonus.

Zusätzlich steht im Zahnersatz-Rechner eine Option namens Härtefall zur Auswahl. Als Härtefall gelten Patienten, für die aufgrund ihres Einkommens der Eigenanteil unzumutbar ist. Sie erhalten deshalb eine weitgehende Befreiung von den selbst zu tragenden Kosten. Die Härtefallregelung richtet sich an der Höhe des Verdienstes aus.

Der Patient gibt die vom Zahnarzt kalkulierten gesamten Kosten der Behandlung in den Rechner ein. In der Regel verlangt das Programm außerdem das Datum, an dem der Arzt den Plan ausstellte. Abhängig von den Eingaben des Benutzers prognostiziert der Zahnersatz-Rechner den zu erwartenden Eigenanteil. Dafür wählt der Benutzer die Funktion "Rechnen".



Gemeinsamkeiten der Rechner im Internet

Im Internet finden sich mehrere Zahnersatz-Rechner. Häufig sind die Krankenkassen deren Herausgeber. Die verschiedenen Rechner besitzen sowohl Gemeinsamkeiten wie Unterschiede. Zu den Gemeinsamkeiten gehören folgende Punkte:

  • Alle Rechner fragen die vom Zahnarzt in den Plan eingetragenen Befundnummern ab.
  • Zugleich verlangen die Services zu jedem Befund die davon diagnostizierte Anzahl.
  • Der Großteil der im World Wide Web verfügbaren Rechner zum Zahnersatz berücksichtigt die Vollständigkeit des Bonusheftes.
  • Der Patient gibt die vom Zahnarzt erwarteten gesamten Kosten ein.

Unterschiede zwischen den Rechnern im Umfang der erforderlichen Angaben

Neben den erwähnten Parallelen unterscheiden sich die einzelnen Rechner geringfügig in Aufbau und Inhalt. Einige Portale sind umfangreicher, während andere weniger Faktoren in der Berechnung berücksichtigen. Unterschiede zeigen sich in diesen Bereichen:

  • Ausgewählte Rechner differenzieren zwischen geschätzten und tatsächlichen Behandlungskosten. Der Patient gibt Letzteres an, wenn ihm bereits eine Rechnung für den erfolgten Eingriff vorliegt.
  • Weitere Unterschiede existieren bei den verlangten Datumsangaben. Die Frage nach dem Datum des Heil- und Kostenplans ist üblich. Einige Rechner erkundigen sich darüber hinaus nach dem Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
  • Vereinzelt fragen die Rechner nach dem vom Arzt eingesetzten Material. In der Regel differenzieren sie dabei zwischen Edelmetall und Nichtedelmetall.
  • Möglicherweise erkundigt sich der Rechner nach dem Wohnort.
  • Umfangreiche Zahnersatz-Rechner bieten dem Kunden zusätzliche Services an. Dazu zählt ein kostenloses Vergleichsangebot für die Material- und Laborkosten. Besagte Kosten weist der Arzt getrennt auf dem Heil- und Kostenplan aus.




Ergebnis des Zahnersatz-Rechners – ein unverbindliches Angebot

Die Rechner für den Eigenanteil eines Zahnersatzes dienen lediglich der Information des Patienten. Obwohl es sich bei den Herausgebern häufig um Krankenkassen handelt, stellt das Ergebnis der Rechnung kein konkretes Angebot dar. Folglich ist der berechnete Eigenanteil nicht verbindlich. Ein verbindliches Angebot erhält der Patient ausschließlich nach der Kontaktaufnahme zu seiner Krankenkasse. Letztere prüft den Heil- und Kostenplan und führt eine gründliche Ermittlung des Festzuschusses durch. Anschließend teilt sie die von ihr übernommenen Kosten dem Patienten mit. Erst zu diesem Zeitpunkt bekommt er eine verbindliche Zusage von seiner Krankenkasse. Zugleich haften die Anbieter eines Online-Rechners nicht für systembedingte Fehler, die bei der Rechnung entstehen.

Unterschiede zwischen Zahnersatz- und Festzuschuss-Rechner

Die vorgestellten Zahnersatz-Rechner sind abzugrenzen von einer ähnlichen Kategorie: den Festzuschuss-Rechnern. Die Zahnersatz-Rechner ermitteln den für den Patienten anfallenden Eigenanteil. Ein Festzuschuss-Rechner informiert den Benutzer dagegen über den Anteil, den seine Krankenkasse für ihn übernimmt. Dennoch bauen beide Arten auf demselben Prinzip auf. Der Festzuschuss-Rechner benötigt ebenfalls die vom Arzt auf dem Heil- und Kostenplan gemachten Angaben. In Abhängigkeit von den angesprochenen Faktoren wie dem Bonus weist er den Festzuschuss aus. Davon ausgehend berechnet der Patient den Eigenanteil. Hierfür zieht er den angegebenen Festzuschuss von den gesamten Kosten ab.

Zahnersatz Rechner ohne Heil- und Kostenplan

Sowohl die Zahnersatz- wie die Festzuschuss-Rechner basieren auf dem mehrfach angesprochenen Heil- und Kostenplan. Liegt dem Patienten das vom Arzt ausgefüllte Dokument noch nicht vor, besteht dennoch die Option, den Eigenanteil zu ermitteln. Hierfür sucht sich der Benutzer einen speziellen Rechner im Internet, der keinen Heil- und Kostenplan benötigt.

Einzige Voraussetzung stellt die Kenntnis des vom Zahnarzt diagnostizierten Befundes dar. Kennt der Patient den Befund, ermittelt er das zugehörige Kürzel. Die zugehörigen Zahnersatz-Rechner informieren in der Regel über den Aufbau der Diagnosekürzel. Nach der Eingabe desselben errechnet das Programm eine zum Befund passende Regelplanung.

Davon ausgehend informiert der Rechner den Patienten über verschiedene Ergebnisse. Dazu gehören das erwartete Honorar für den Zahnarzt und eine präzise Prognose über die Laborkosten. Des Weiteren weist das Programm einen ungefähren von der Krankenkasse übernommenen Festzuschuss aus. Dasselbe gilt für den Eigenanteil, den der Patient trägt.

Informationen zu der Dokumentation der Befunde

Die Berechnungen des Eigenanteils eines Zahnersatzes erfolgen anhand der für die Befunde definierten Kürzel. Sie bauen auf dem international einheitlichen FDI-System auf. Besagtes System weist jedem Zahn eine Zahl bestehend aus zwei Ziffern zu. Die erste Ziffer steht für den Quadranten des Kiefers, die hintere für den exakten Zahn. Der Oberkiefer besitzt die Nummern von 11 bis 27. Mit Weisheitszähnen reicht die Zahlenfolge bis zur 28. Die Zähne des Unterkiefers beginnen bei 31 und enden bei 47 beziehungsweise 48.

Im Heil- und Kostenplan weist der Zahnarzt den mit Zahlenfolgen definierten Zähnen Befunde zu. Dafür existieren weitere Kürzel in Kleinbuchstaben. So steht zum Beispiel "c" für kariösen Defekt, "f" für einen fehlenden Zahn. Die Abkürzung "ww" bedeutet, ein erhaltungswürdiger Zahn besitzt eine weitgehende Zerstörung.

Hält der Arzt den vollständigen Ersatz eines Zahnes für notwendig, vermerkt er das mit einem "x". Die Dokumentation der geplanten Behandlung erfolgt mit Großbuchstaben. A bedeutet Adhäsivbrücke, E steht für einen zu ersetzenden Zahn. Mit M bezeichnet der Arzt eine Metallverblendung. Zudem ist T die Abkürzung für Teilkrone. Ein V kürzt eine geplante Kunststoffverblendung ab.

Weiterführende Infos zum Thema:

Zahnersatz Hartz 4

Zahnersatz ohne Zuzahlung

Zahnersatz ALGII Empfänger

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