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Zahnersatz für ALG II Empfänger:

Zahnersatz ist in den letzten Jahren immer teurer geworden. Gleichzeitig gibt es immer mehr Menschen, die als Geringverdiener gelten oder die ALG II beziehen. Auch diese Menschen möchten sich einen Zahnersatz leisten können, doch durch die hohen Kosten ist dies kaum möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann allerdings die Regelversorgung in Anspruch nehmen, die für medizinisch notwendigen Zahnersatz gilt. Ohne Zähne muss in Deutschland kein Mensch leben, der versichert ist. Wer Zahnersatz benötigt und ALG II bezieht, sollte sich deshalb vor der Behandlung an seine Krankenversicherung wenden.

Diese wird genau mitteilen, was im Einzelfall für Unterlagen eingereicht werden müssen, damit ein Zuschuss bezahlt werden kann. Der Zuschuss der Krankenkasse hängt auch vom Befund des Zahnarztes ab, deshalb wird dieser nach der Untersuchung einen Heil- und Kostenplan erstellen, der dann an die Krankenkasse geschickt werden muss. Auch das Bonusheft spielt bei den Zuzahlungen für Zahnersatz eine wichtige Rolle, können doch Patienten, die regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch genommen haben, mit höheren Zuschüssen rechnen als Patienten, die kein oder nur ein unvollständiges Bonusheft besitzen.





Festzuschüsse und Bonusleistungen:

Je nach Zahnbefund erhält der Patient Festzuschüsse, die im Durchschnitt rund 50 Prozent der Kosten für eine medizinisch notwendige Versorgung, also die sogenannte Regelversorgung abdecken. Im Rahmen der Bonusregelung können dann noch einmal die Festzuschüsse um 20 bzw. 30 Prozent erhöht werden. So übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 60 bzw. 65 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Bei Härtefällen kann eine vollständige Befreiung erfolgen. Liegen die Bruttoeinnahmen unter der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenze, dann wird die Regelversorgung zu 100 Prozent durch die Krankenkasse übernommen. Im Monat gelten folgende Bruttoeinnahmen als Grenzwert:



  • Alleinstehende - EUR 1.022,00
  • mit einem Angehörigen - EUR 1.405,25
  • mit zwei Angehörigen - EUR 1.660,75
  • Jeder weitere Haushaltsangehörige: + EUR 255,50

Da sich die Grenzwerte ändern können, sollte sich der Patient immer vorher bei seiner Krankenkasse erkundigen, welche Zuschüsse er erhält. Auch Empfänger von ALG (Arbeitslosengeld) II werden vollständig beim Zahnersatz von Zuzahlungen befreit.



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