Zahnersatz Hartz 4:
Zahnersatz bei Hartz 4 ist sicherlich für Personen eine wichtige Frage, denn meistens haben Sie kein Geld übrig, um sich den teilweisen kostenintensiven Zahnersatz wie Zahnprothesen, Zahnkronen oder Zahnbrücken zu leisten. Ob nun Hartz 4 Empänger oder nicht, auf jeden Fall ist es im Vorwege immer wichtig regelmäßig den Zahnarzt zur Kontrolluntersuchung aufgesucht haben, wegen der optimalen Zahngesundheit und zweitens wegen des wichtigen Bonusheftes. Kann man mittels Bonusheft nachweisen, daß man regelmäßig den Zahnarzt aufgesucht hat, zahlt die gesetzlichen Krankenkasse einen höheren Zuschuß für Zahnersatz. Wenn Sie als Hartz 4 Empfänger Zahnersatz benötigen, dann sollten Sie Ihren Hartz 4 Bescheid und Bonusheft mit zu Ihrer Krankenkasse bringen und die Sachlage besprechen.
Generell kann man sagen, daß nach § 5 Abs 1 Nr 2 Buchst a SGB 5 pflichtversicherten Arbeitslosengeld-II-Empfängern werden
die Kosten der Regelversorgung mit medizinisch notwendigem Zahnersatz in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen .
Und wenn Sie es mit der Krankenkasse besprechen, sollten Sie vorher bei Ihrem Zahnarzt einen Kostenvoranschlag für
eventuelle Zahnbehandlungen einholen.
Es ist auch ganz wichtig, daß Sie vorher mit Ihrer Kasse sprechen und nicht nach
einer Behandlung. Denn auch für Hartz 4 Empfänger werden nicht mehr alle Kosten komplett genommen, in einigen Fällen wird
hier auch nach der absoluten Notwendigkeit entschieden. Und wenn Sie sich nicht ganz sicher sein sollten mit dieser
Thematik Zuzahlung Zahnersatz bei Hartz 4, dann sprechen Sie einfach mal mit Ihrem Zahnarzt, denn dieser wird Ihnen
sicherlich einige ratsame Tipps und Informationen geben.
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