Wo kann man sich �ber Zahn�rzte beschweren?
Laut der Unabh�ngigen Patientenberatung (UPD) verzeichnen die Statistiken einen Anstieg der Beschwerden �ber Zahn�rzte. Betroffene wenden sich an die Zahn�rztekammern. Jedoch bieten im gleichen Fall kassenzahn�rztliche Vereinigungen eine fachlich fundierte Beratung.
Wo Sie sich bei falscher Behandlung oder Beratung beschweren
Es gibt diverse Gr�nde, warum Sie sich �ber Ihren Zahnarzt beschweren. Dazu z�hlen eine falsche oder unsachgem��e Beratung oder eine fehlerhafte Behandlung. Einen Ansprechpartner in einem solchen Fall stellt die Schlichtungsstelle der Zahnarztkammer Berlin dar. Diese dient dazu, zwischen Patient und Zahnarzt zu vermitteln. In Streitf�llen gilt es, eine au�ergerichtliche Einigung zu treffen, zu der Zahnarzt und Patient vorweg ihr Einverst�ndnis erteilen. Lehnt eine der beiden Parteien einen Schlichtungsversuch ab, bleibt der Weg �ber ein gerichtliches Verfahren.
Die Zahnarztkammer nimmt keine fachlichen Untersuchungen vor. Daher ben�tigen Sie einen Gutachter. Diesen bezahlt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Privatpatienten w�hlen einen Gutachter, dessen Leistungen sie eigenst�ndig verg�ten. Die Zahnarztkammer �berpr�ft Verst��e gegen die Berufsverordnung der Zahn�rzte. Dies geschieht durch ein kammerinternes Verfahren.
In der Zahn�rztekammer legen Patienten, die sich falsch behandelt oder beraten f�hlen, eine Patientenbeschwerde ein. Zust�ndige Beratungsstellen informieren Sie �ber das exakte Vorgehen in einem solchen Fall. Wer einen zu einem gesundheitlichen Schaden f�hrenden Behandlungsfehler vermutet, schreibt an die Gutachterkommission der Landes�rzte- und Landeszahn�rzte-Kammer. Diese Kammer vereint Patientenberatungs- und Beschwerdestellen. �blicherweise entstehen in einem solchen Verfahren keinerlei Kosten. Im gleichen Fall besteht die M�glichkeit, Beschwerden bei Verbraucherzentren einzureichen. Als unabh�ngige Beratungsstelle pr�sentiert sich die Unabh�ngige Patientenberatung (UPD). Der Verbund umfasst den Sozialverband VdK Deutschland e. V., die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbund unabh�ngige Patientenberatung e. V. Zusammen mit dem Spitzenverband "Bund der Krankenkassen" informiert und ber�t die "Unabh�ngige Patientenberatung" Sie in Beschwerdef�llen.
Verfahrensablauf bei einer Beschwerde und weitere Ansprechpartner
Legen Sie eine Beschwerde ein, wenden Sie sich an die zust�ndigen Stellen. Vor jeder Beschwerde-Eingabe kommt es zu einer umfassenden Beratung. Die zust�ndigen Gutachter w�hlt der Patient in der Regel allein. Eine Liste verf�gbarer Kr�fte existiert in allen Beratungsstellen. Eine schriftliche Eingabe an eine unabh�ngige Gutachterkommission besteht als weitere M�glichkeit. Bei einer Patientenbeschwerde leitet die Landes�rztekammer ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Patient und Zahnarzt zu erzielen. Die erforderlichen Unterlagen zeigen sich abh�ngig von den einzelnen F�llen notwendig. Dazu wenden Sie sich an die Sachbearbeiter der Patienten-Beratungsstellen. F�r eine Konsultation derselben entstehen in der Regel keine Kosten. Des Weiteren zahlen Patienten f�r die Bearbeitung ihres Falls durch eine zahn�rztliche Gutachterkommission und die Schlichtungsstelle nichts.
Als direkter Ansprechpartner in grenz�berschreitenden Fragen gilt das "Europ�ische Verbraucherzentrum". Der Verband ber�t Sie in Rechtsfragen und gibt praktische Unterst�tzung in Streitf�llen. Ebenfalls bietet das "Europ�ische Verbraucherzentrum" Hilfe bei Beschwerden gegen ausl�ndische Zahn�rzte. Angestellte dieser Institution arbeiten mit Mitarbeitern aus dem Netzwerk der "Europ�ischen Verbraucherzentren" zusammen. In den 27 Mitgliedsstaaten der Europ�ischen Union sowie in Island und Norwegen haben sie einen Standort. Im Zweifelsfall besteht die M�glichkeit, ein zahn�rztliches Zweitmeinungs-Modell zu w�hlen. Dieses nennt sich auch Second Opinion. Stehen Sie vor einer geplanten Behandlung und haben Bedenken, verf�gen sie �ber das Recht, eine zweite Meinung einzuholen. Dazu nutzen Sie einen Zahnarzt in einer Praxis Ihrer Wahl. Eine Zweitmeinung erhalten Betroffene in einigen F�llen an speziellen Beratungsstellen. Hier besteht die M�glichkeit, sich �ber eine unvollst�ndige oder mangelnde Beratung des Haus-Zahnarztes zu beschweren. Sofern eine Unsicherheit Ihrerseits besteht, finden Sie hier rechtliche und fachkundige Unterst�tzung.

Konsequenzen einer fehlerhaften Behandlung
Unterlaufen Zahn�rzten gravierende Behandlungsfehler, erhalten Sie nach einer Beschwerde Schmerzensgeld. Dieses steht Ihnen im gleichen Fall zu, wenn Zahnschmerzen nach einer Behandlung nicht abklingen oder st�rker auftreten als zuvor. Das Schmerzensgeld bezweckt, eine vom Zahnarzt zugef�gte Schmerzempfindung abzugelten. Vermuten die Patienten einen Behandlungsfehler, melden sie ihren Anspruch dem behandelnden Zahnarzt. Leiten Sie keine Beschwerde ein, bevor Sie mit Ihrem Dentisten sprechen. Es empfiehlt sich, sich daf�r an einen Anwalt zu wenden. Eine Rechtsschutz-Versicherung �bernimmt im Regelfall die Anwalts- und Gerichtskosten. Bestreitet der Zahnarzt, einen Behandlungsfehler begangen zu haben, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. W�hrend desselben melden sich unabh�ngige medizinische Gutachter zu Wort. Aufgrund ihrer fachlichen Meinungen entscheidet das Gericht �ber einen Schmerzensgeldanspruch.
Bei nicht erheblichen Schmerzen, die Taubheitsgef�hle oder notwendige Neusanierungen nach sich ziehen, liegt die H�he des Schmerzensgelds bei 3.000 Euro. In der Regel entsteht aus einer fehlerhaften Wurzelbehandlung eines vitalen Zahns ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro. Dies begr�ndet sich darin, dass ein Verlust des im eigentlichen Fall gesunden Zahns besteht. Der Anspruch bei einer fehlerhaften Implantation betr�gt 5.000 Euro Schmerzensgeld. Im Normalfall orientiert sich die H�he der Entsch�digung abh�ngig von der Vorgeschichte und der aktuellen Situation des Patienten.
Im Idealfall nutzen Zahn�rzte eine Patientenbeschwerde f�r eine positive Patientenbindung. Durch die optimale Reaktion des Zahnarztes und ein emotional und kommunikativ gut geschultes Team kommt es zu keinem Streitfall. Hierbei hilft es, wenn Patient und Praxis-Team freundlich und l�sungsorientiert handeln. F�r die Belegschaften in Arzt- und Zahnarztpraxen gibt es daf�r ein systematisches und praktisches Training in Kundenkommunikation. Mithilfe der richtigen Reaktionen kommt es zu einer professionellen und zielf�hrenden L�sung. Somit verst�rkt sich die Patientenbindung zu dem behandelnden Zahnarzt und das Vertrauen auf beiden Seiten.
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