Müssen abgebrochene Zähne behandelt werden?
Wenn sich kleine Risse an den Zähnen zeigen und kleine Kanten herausgebrochen sind, dann ist nächtliches Zähneknirschen wahrscheinlich. Oftmals fällt es den Betroffenen gar nicht auf, erst, wenn die Zähne Schaden genommen haben, sehen sie, dass etwas nicht stimmen kann. Doch wie lässt sich das Problem beheben und wie können die Zähne behandelt werden?
Zahnschienen helfen gegen nächtliches Zähneknirschen:
Die erste Maßnahme ist erst einmal zum Zahnarzt gehen. Dieser wird schnell feststellen, warum die Zähne beschädigt sind. Empfiehlt er eine Aufbissschiene, dann wird diese nachts getragen, um die Zähne nicht noch mehr zu schädigen. Bevor die Schiene angefertigt werden kann, wird zunächst eine Anfrage an die gesetzliche Krankenversicherung bezüglich der Kostenübernahme gestellt. Das ist im Allgemeinen kein Problem, da die Kosten für Knirscherschienen von den gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel übernommen werden.
Danach wird ein Abdruck der Zähne gemacht. Durch die Paste und den Druck im Mund ist das meist etwas unangenehm, aber es geht schnell vorüber. Nun wird die Schiene im Labor gefertigt. Das kann zwischen ein und zwei Wochen dauern. Beim nächsten Zahnarztbesuch wird die Knirscherschiene angepasst und wenn nötig etwas korrigiert. Von nun an sollte die Zahnschiene jede Nacht – und sofern nötig auch am Tag – getragen werden. Andernfalls würden sich die Zahnschäden verschlimmern. Die Zahnschiene und die Zähne sollte man als Knirscher regelmäßig kontrollieren lassen.
Zähne reparieren:
Je nachdem, welche Schäden durch das nächtliche Zähneknirschen bereits angerichtet wurden, müssen diese repariert werden. Bei kleinen abgebrochenen Stellen kann mit Füllmaterial gearbeitet werden, um die Stellen wieder aufzufüllen. Auch das Polieren hilft bei manchen Schädigungen. Der Zahnarzt wird in jedem Fall beratend zur Seite stehen und auch darüber informieren, welche Kosten für die Zahnschädigungen von den Krankenversicherungen übernommen werden und bei welchen Maßnahmen der Patient zuzahlen muss.
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