Amalgam Allergie:
Bei einer Amalgam Allergie handelt es sich um eine seltene allergische Krankheit und wird sehr oft
mit der Amalgamvergiftung verwechselt. Die Amalgam Allergie wird deutlich durch Beschwerden an der
Mundschleimhaut aber auch durch bestimmte Hautveränderungen und Allgemeinbeschwerden. Wenn Sie
beispielsweise an diese Allergie leiden, sollten Sie dies Ihrer Krankenversicherung melden. Wenn die
Amalgamfüllungen, die früher noch häufig verwendet wurden, eine Allergie auslösen, müssen diese
Zahnfüllungen entfernt werden.
Und dies wird von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell übernommen. Sehr viele Zahnpatienten denken, daß Amalgamplomben beziehungsweise eine Amalgamfüllung Gesundheitsgefährdungen mit sich zieht. In den letzten Jahren wurden bereits in den Medien sehr viel darüber geschrieben oder berichtet. Bis heute ist wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt, bei welchen Menschen die Quecksilberbelastung des Organismus durch Amalgamplomben tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung darstellt. Bei einer Amalgam Allergie einfach auch Ihren Hausarzt fragen.
Man muß leider sagen, daß diese Art von Zahnfüllung leider nicht immer sehr schön aussieht, aber den
Vorteil hat, daß diese im Vergleich zu anderen Materialien wesentlich länger haltbar ist. Nach dem
derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es keine hinreichenden Belege für generelle
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Amalgam bei zwar großflächigen, aber exakt, mit gutem
Randabschluß gelegten Füllungen.
Eine vorliegende Quecksilber-Allergie ergibt die Notwendigkeit zur Entfernung von Amalgam-Füllungen. Sie muß allerdings durch den Epicutan-Test nachgewiesen werden. Dimaval- (nach Daunderer) und Haartests (nach Juchheim) führen nicht zu verwertbaren Ergebnissen. Am einfachsten ist es immer, wenn Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach weiteren Information hierzu fragen.
Ansonsten kann Ihnen auf jeden Fall Ihr Zahnarzt sehr hilfreiche Informationen hierzu geben. Sie sollten lediglich bei Austausch der Amalganfüllungen beachten, daß heutzutage nicht mehr alle Zahnfüllungsarten von der Krankenkasse kostenlos sind, wenn beispielsweise keine Amlagamallergie vorliegt. Daher ist es überlegenswert vorher eine entsprechende private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die je nach Tarif fast zu 100 Prozent der Kosten überimmt. Wichtig ist nur, daß Sie diese sechs Monate vor der ersten Zahnersatzbehandlung abschließen.
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