Kosten Zahnspangen:
Fehlstellungen der Zähne sind keine Seltenheit. Damit sie behoben werden können, müssen viele Menschen eine Zahnspange tragen. Die Kosten werden in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Gerade dann, wenn die Fehlstellung der Zähne in jungen Jahren festgestellt worden ist, ist es der Fall, dass von der Krankenversicherung ein Zuschuss zu den anfallenden Behandlungskosten übernommen wird. Dann, wenn alle Zähne von Kindern oder Jugendlichen so weit ausgeprägt sind, dass sie nicht mehr weiter wachsen, kann der Zahnarzt die Empfehlung aussprechen, dass das Kind bei dem Kieferorthopäden vorstellig werden soll. Schiefe oder nicht gerade gewachsene Zähne können sich nämlich auf die allgemeine Zahnbildung auswirken. Ist ein Zahn schief, dann kann dieses zur Folge haben, dass auch die Zähne, die daneben liegen über die Jahre hinweg in eine Schieflage geraten. Nicht nur, dass dieses optisch nicht gut aussieht, kann es auch zu anderen Beeinträchtigungen kommen, die nur durch das Tragen der Zahnspange behoben werden können.
Sollte der Kieferorthopäde feststellen und in einem Befund an die Krankenkasse
mitteilen, dass es sich um eine medizinisch, nicht nur ästhetische Behandlung
handelt, werden die Kassen die Kosten tragen. In der Behandlungszeit sind die
Kostenübernahmen auf 80 Prozent der Quartalsrechnung beschränkt. Die restlichen
Kosten in Höhe von 20 Prozent für die Zahnspange muss der Versicherungsnehmer erst
selber zahlen.
Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Behandlung wird die
Krankenkasse dann auch den restlichen Betrag, der als Eigenleistung für die
Zahnspange getragen werden musste, dem Versicherungsnehmer erstatten.
Bei Erwachsenen werden die Kosten für eine Zahnspange nicht so häufig durch die
Versicherung übernommen. Hier müssen schwere Gründe vorliegen, damit die Kasse
die Zahlungen aufstockt. Je nach Versicherung, nach der Krankheitsgeschichte kann
die Kostenübernahme anders aussehen.
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