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Kosten Kieferorthopädie:

Die Kosten für die Kieferorthopädie sind recht hoch, wenn sie aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Aber Gott sei Dank werden bei Kindern unter 18 in den meisten Fällen die Kosten von der Krankenkasse getragen. Bei Personen über 18 Jahren kann es problematisch werden, dass die Kosten auch von der Versicherung getragen werden.

Allgemein kann man sagen, dass die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung sich an dem Grad der Behandlung messen. Umso mehr korrigiert werden muss, umso höher werden die Kosten auch angesetzt sein. Die Kassenpatienten der Gesetzlichen Krankenversicherung können sich freuen, denn minderjährigen Kindern wird eine Kostenerstattung angeboten, wenn die Behandlung auch erforderlich ist. Aber dann, wenn der Zahnarzt zu einer Kieferorthopädie rät, dann wird es auch eine sinnvolle, und somit bezuschussbare Behandlung sein. Die Patienten werden nach der jeder Behandlung oder einmal im Quartal eine Rechnung von dem Kieferorthopäden bekommen. Diese ist dann bei der Krankenkasse einzureichen, die die Kosten dann zu 80 Prozent tragen werden. Die verbleibenden 20 Prozent der Kosten sind erst einmal die Eigenleistung, die der Versicherungsnehmer selber tragen muss.





Erst dann, wenn die Behandlung erforderlich abgeschlossen worden ist, sind diese Kosten von der Versicherungsgesellschaft zu bekommen. Sind zwei Kinder, beide unter 18 Jahren, in der kieferorthopädischen Behandlung, wird die Krankenversicherung sogar 90 Prozent der Kosten tragen. Inwieweit die Kosten bei einer Privaten Krankenversicherung getragen werden können, ist immer abhängig von dem Versicherungsvertrag, der abgeschlossen worden ist. Gerade bei Kindern sollte darauf geachtet werden, dass für den Fall einer kieferorthopädischen Behandlung auch eine recht hohe Übernahme der Kosten im Vertrag enthalten ist.



Bei älteren Menschen ist es schwerer, dass die Kasse sich an den Kosten der Kieferorthopädie beteiligt. Hier sind die Gründe nicht nur in der Funktionsstörung des Zahnapparates zu finden, sondern müssen die Beeinträchtigungen soweit gehen, dass eine Kieferanomalie vorliegt. Nur im Zusammenspiel zwischen kieferchirurgischer und kieferorthopädischer Behandlung steht der Übernahme der Kosten nichts im Wege.

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