Gründe für Aufbiss-Schmerzen bei Ihren Zahnkronen:
Mit einer Zahnkrone verbinden Patienten die Hoffnung, dass durch den sanierten Zahn keine Probleme mehr auftreten. In vielen Fällen zeigen sich Patienten enttäuscht, wenn es nach dem Einsetzen der Zahnkrone zu Schmerzen kommt. Ursachen von Aufbiss-Schmerzen bei einer Zahnkrone gibt es vielfältige. Genaue Ursachenforschung betreibt der Zahnarzt, den der Patient aufsucht, wenn die Schmerzen nicht weichen.
Was sind die Ursachen von Schmerzen beim Aufbeißen auf eine Zahnkrone?
Schmerzen beim Aufbeißen verursachen Zahnkronen, die ein Zahnarzt nicht fachgerecht einsetzt oder richtig anpasst. Weiterhin kommt es unter Umständen zu einer Entzündung am Zahn unter der Zahnkrone. Diese macht sich mit Schmerzen beim Aufbeißen bemerkbar. Zur Beseitigung derselben braucht der Patient den Zahnarzt. Dieser entfernt die Zahnkrone, um an die Entzündung heranzukommen. Nach Behandlung der Entzündung setzt er unter Umständen die alte Krone wieder ein. Passte die Krone nicht genau und ergaben sich dadurch Schmerzen, fertigt das Zahnersatz Labor eine neue Krone an.
Worauf achten Patienten beim Einsetzen der Zahnkrone, um Schmerzen zu vermeiden?
Patienten haben ein Anrecht auf eine fachgerechte Überkronung. Als fachgerecht bezeichnet der Experte sie, wenn es bei den Patienten nicht zu andauernden Schmerzen oder Entzündungen des Zahnfleisches kommt. In der Rechtsprechung gaben Juristen bereits solchen Patienten Recht, wenn der Zahnkronenrand nicht ohne Lücke schloss. Diese Lücke schafft nicht selten Probleme mit der Mundhygiene.
Reklamationen und Schmerzensgeld geltend machen
Halten die Schmerzen nach der Überkronung lange an oder kommt es zu einer Zahnfleischentzündung, reklamiert der Patient seine Krone. Der durchführende Zahnarzt bekommt dadurch die Gelegenheit, die Lage durch eine Nachbesserung wieder zu richten. Bei einer Überkronung tritt das Werkvertragsrecht in Kraft. Das Werkvertragsrecht bescheinigt in der Regel ein Ende der Gewährleistung nach zwei Jahren. Das hat zur Folge, dass ein Patient seine Zahnkrone rechtzeitig reklamiert.
Verursachten die mangelhaften Kronen andauernde Schmerzen beim Patienten, besteht das Recht, von dem Zahnarzt Schmerzensgeld zu verlangen. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass er den Mangel verantwortet. Für eine Schmerzensgeldforderung benötigt der Patient dringend anwaltliche Beratung.
Typische Patientenfehler nach einer mangelhaften Überkronung
Beschuldigt ein Patient einen Zahnarzt einer mangelhaften Überkronung, erklärt dieser den Patienten zum Schuldigen. Grundsätzliches Argument bildet die ungenügende Zahn- und Mundhygiene, durch die der Patient die Schmerzen selbst verursacht. Lockern sich die Zähne durch Entzündungen mit mangelhaften Kronen, behauptet der Zahnarzt, die Zähne lockerten sich bereits vor der Behandlung. Den fehlenden Beweis, dass die Schuld nicht bei ihnen liegt, erbringen Patienten mit detaillierten Zahn- und Mundprotokollen. In solchen legen sie genau dar, wie sich die Situation der Zähne und des Mundraums gestaltet. Noch besser sieht es aus, wenn der Patient für seine Zahnsituation Zeugen aufführt. Leicht erreichbare Zeugen sind beispielsweise Ehe- oder Lebenspartner. Mit der notwendigen Mundhygiene nehmen die Patienten dem Zahnarzt die Waffen, da er ihnen dann den Mangel derselben nicht vorwirft.
Mit einem auf Arzthaftung spezialisierten Anwalt geht der Patient durch, ob der Zahnarzt die Überkronung fachgerecht durchführte. Er klärt überdies, in welcher Höhe dem Beschädigten Schmerzensgeld zusteht. Zumeist fordert der Anwalt im ersten Schritt die Patientenunterlagen zur Durchsicht und Beweissicherung an.
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