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Abdingung:

Geht es um eine Abdingung ist damit eine Übereinkunft zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten gemeint. Die Übereinkunft zwischen den beiden muss schriftlich festgehalten und vom Patienten mit seiner Unterschrift bestätigt werden. Grund für eine Abdingung sind Kosten für Zahnersatz etc. In einer Abdingung kann nämlich festgehalten werden, dass der Zahnarzt höhere Kosten mit der privaten Krankenversicherung abrechnen kann als in der Gebührenordnung für Zahnärzte festgelegt sind.

Vor der Abdingung:

Bevor ein Patient eine solche Abdingung unterschreibt, muss er über die zusätzlichen Kosten umfassend aufgeklärt werden. Wurden die Beratungsgespräche vorher nicht durchgeführt, ist die Abdingung nicht rechtskräftig und die Krankenversicherung ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.



Warum eine Abdingung:

Eine Abdingung wird in der Regel recht selten vorkommen, da die meisten Zahnärzte es vorziehen, den Schwellenwert nicht zu überschreiten. Meist werden die Rechnungen für Zahnersatz, Zahnbrücken und Co. deshalb höchstens im Rahmen des üblichen Multiplikators ausgestellt. Es gibt jedoch auch Fälle, wo ein höherer Multiplikator als in der Gebührenordnung für Zahnärzte vorgesehen ist, angewendet werden muss. Das mag am höheren Zeitaufwand für den Patienten liegen oder an einem besonders schwierigen Fall. Der Arzt kann das jedoch nicht alleine festlegen, sondern braucht dazu das Einverständnis des Patienten.



Durchführung einer Abdingung:

Bei einer Abdingung muss der Zahnarzt darauf achten, dass der gewählte Multiplikator auch angemessen ist. Zudem muss er den Patienten genau aufklären, was es mit dem Multiplikator und dem aufgesetzten Schriftstück auf sich hat, damit der Patient auch versteht, was in der Abdingung vereinbart wurde. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Patient die Abdingung unterschreiben muss.
Da die Abdingung zwischen dem Arzt und dem Patienten individuell vereinbart wird, darf es sich hierbei um keinen Vordruck handeln, sondern die Abdingung muss separat für diesen Patienten geschrieben werden. Dabei sind die Honorarvereinbarungen schriftlich festzuhalten und der Patient muss unter das Dokument seinen Namen setzen. Eine Kopie der Abdingung erhält der Patient.

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