Zahnzusatzversicherung Tarifrechner mit 150 Tarifen:
Bei dem folgenden Tarifrechner handelt es sich um die sogenannte Waizmann Tabelle. Diese spezielle Tabelle bietet Ihnen den umfassendsten und neutralsten Marktvergleich für Zahnzusatzversicherungen. Dieser Vergleich von Zahnzusatzversicherungen wurde bereits 2004 aufgelegt und wird regelmäßig auf dem aktuellsten Stand gehalten. Wenn Sie die einzelnen Tarife in der Übersicht prüfen, können Sie relativ schnell die einzelnen positiven Leistungsmerkmale einsehen, aber auch deren Schwächen.
Inhaltsverzeichnis:
- Warum eine Zahnzusatzversicherung ?
- Zahnzusatzversicherungen für Senioren und ältere Menschen
- Kosten einer Zahnzusatzversicherung
- Professionelle Zahnreinigung und die Zahnzusatzversicherung
- Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
- Sind fehlende Zähne mitversichert?
- Was bedeutet Regelversorgung?
- Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?
- Mindestvertragslaufzeit
- Mein Zahnarzt hat mir zu einer kostspieligen Maßnahme geraten. Kann ich dafür jetzt noch eine Versicherung abschließen?
- Spielt mein Bonusheft für die Zahnzusatzversicherung eine Rolle?
- Was leistet die Zahnzusatzversicherung?
Diese umfangreiche Tarifübersicht wurde bereits von über 2,5 Mio. Patienten aufgerufen. Im Vergleich zu anderen Rechnern ist hier die Besonderheit, daß die einzelnen Tarife, aktuell mit über 3.070 echten Kundenbewertungen beschrieben sind. So erfahren Sie, was andere Patienten über Ihren gewünschten Tarif schreiben. Hinzu kommt noch, daß selbst über 10.000 Zahnärzte diesen Rechner Ihren Patienten empfehlen, da neutral und sehr umfangreich.
In diesem Rechner finden Sie über 154 Zahnzusatzversicherungen im Vergleich. Ich bin mit daher sehr sicher, daß auch Für Sie der passende Tarif dabei ist. Berechnen Sie hier einfach kostenlos und unverbindlich.
Warum eine Zahnzusatzversicherung ?
Weniger Leistungen für das gleiche Geld ist der Trend, der in den letzten Jahren bei den Krankenversicherungen zu beobachten ist. Auch bei der Zahngesundheit ist das der Fall. Um die Lücken der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. So erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt eine Versorgung wie ein Privatpatient und haben die Wahl unter hochwertigen Zahnprodukten und Zahnersatz. Zudem senken Sie Ihre Kosten für Zahnarzt, Implantate, professionelle Zahnreinigung etc. erheblich, da die Zahnzusatzversicherung Ihnen viele Kosten wieder erstattet. Wählen Sie die Zahnzusatzversicherung, die zu Ihnen und Ihren Ansprüchen am besten passt. Achten Sie dabei auf Zahnerhalt, Kieferorthopädie und Zahnersatz. Bereits in jungen Jahren kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ratsam sein.
Zahnzusatzversicherungen für Senioren und ältere Menschen
Zahnzusatzversicherungen für Senioren sind vor allem in puncto Zahnerhalt und Zahnersatz sinnvoll. Die meisten Versicherer bieten Zahnzusatzversicherungen für verschiedene Altersgruppen an, auch für Senioren. Meist können diese ab einem Lebensalter von 60 Jahren abgeschlossen werden. Hier ist es wichtig, die Aufnahmebedingungen bei der Zahnzusatzversicherung zu beachten. Häufig werden die Standardtarife bei Senioren nur dann ohne Risikozuschläge gewährt, wenn nicht mehr als drei Zähne fehlen. Maßnahmen für Zahnersatz dürfen noch nicht absehbar, geplant oder bereits ausgeführt werden. Ratsam ist es daher für Senioren, die Tarife genau zu vergleichen und vor allem auf den Leistungskatalog der Zahnzusatzversicherung zu schauen. Am besten ist es die Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig abzuschließen, weil dann eventuelle Risikobeiträge noch nicht erhoben werden.
Kosten einer Zahnzusatzversicherung
Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung variieren zum Teil stark. Das liegt daran, dass die Kosten von Faktoren wie Alter und Tarif abhängen. Je mehr Leistungen angefordert werden, desto teurer ist in der Regel auch der monatliche Beitrag. Wer bereits in jungen Jahren mit gesunden Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abschließt, kann mit sehr günstigen Beiträgen rechnen. Je älter der Versicherer wird, desto mehr steigen normalerweise die Kosten für die Zahnzusatzversicherung. Vor allem auch dann, wenn Zahnersatz mit eingeschlossen wird. Es lohnt sich immer, die einzelnen Versicherer miteinander zu vergleichen, um für sich den jeweils günstigsten Tarif herauszufinden.
Professionelle Zahnreinigung und die Zahnzusatzversicherung
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist nicht nur im hohen Alter, sondern in allen Altersklassen eine wichtige Prophylaxeleistung. Wer regelmäßig von seinem Zahnarzt eine PZR durchführen lässt, sorgt dafür, dass Zähne und Zahnfleisch länger gesund bleiben. Zudem wird das Risiko von Parodontitis verringert. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist die PZR nicht enthalten. Gesetzliche Versicherte müssen die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Eine gute Zahnzusatzversicherung schließt die Kosten für eine PZR mindestens einmal pro Jahr ein, bei vielen Versicherern auch öfter. Die Kosten für diese Prophylaxeleistung werden bis zu 100 Prozent erstattet. Durchschnittlich liegen die Kosten für eine PZR bei rund 80 Euro je Behandlung.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Im Allgemeinen gibt es Wartezeiten. Für Zahnersatzleistungen sind acht Monate Wartezeit ab Versicherungsbeginn in der Regel üblich. Müssen Sie also in dieser Zeit von Ihrem Zahnarzt behandelt werden und fallen dabei Kosten an, werden diese von Ihrer Zahnzusatzversicherung nicht erstattet. Zusätzlich zu den Wartezeiten gibt es bei den meisten Versicherern Leistungs- bzw. Summenbegrenzungen. Manchmal werden diese auch als Höchstgrenzen oder Zahnstaffeln ausgewiesen. Hierbei geht es um die Höhe der Zahnerstattung, die auf einen bestimmten Betrag pro Versicherungs- bzw. Kalenderjahr begrenzt ist. Die Höhe der Begrenzungen fällt je nach Angebot sehr unterschiedlich aus. Wer sofort hohe Leistungen bei seiner Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte auf die Leistungsbegrenzungen achten.
Sind fehlende Zähne mitversichert?
In den meisten Anträgen bei Zahnzusatzversicherungen wird die Frage nach fehlenden Zähnen gestellt. Ebenso nach laufenden oder angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen. Die Aufnahmebestimmungen bei jedem Versicherer sind recht unterschiedlich. So akzeptieren einige Versicherer einen fehlenden Zahn, andere zwei. Es gibt jedoch auch Versicherer, die Anträge bereits ab drei fehlenden Zähnen ablehnen. Hier muss man sich dann nach einer anderen Versicherungsgesellschaft umschauen, die fehlende Zähne mitversichert, aber dafür Zuschläge verlangen. Je nach Höhe der Zuschläge kann der Vertrag dann nicht mehr attraktiv sein, sodass eine andere Lösung infrage kommt. Bei fehlenden Zähnen ist es deshalb immer sinnvoll, einen Vergleich der Versicherer durchzuführen und so das beste Angebot zu finden.
Was bedeutet Regelversorgung?
Regelversorgung ist ein Begriff der gesetzlichen Krankenkassen. Damit ist eine Therapieform gemeint, die für die zahnärztlichen Befunde gilt. Die Regelversorgung ist eine einfache, zweckmäßige und vor allem kostengünstige Versorgung des Patienten. Mit der Regelversorgung ist also immer eine Grundversorgung gemeint. Im Bereich der Zahnmedizin leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch für Behandlungen bzw. Therapien, die aus medizinischer Sicht notwendig sind. Zudem müssen die notwendigen Behandlungen kostengünstig durchgeführt werden. Auf Ästhetik wird hierbei kein Wert gelegt. Deshalb zahlen immer mehr Patienten aus eigener Tasche dazu, weil sie ein ästhetisch schönes Gebiss oder ein hochwertigeres Material für ihre Zähne haben möchten. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden je nach Tarif solche Leistungen erstattet, die über die Regelversorgung hinausgehen.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für Zahnplomben?
Zahnzusatzversicherungen werden von verschiedenen Versicherern und zu unterschiedlichen Tarifen angeboten. Auch Zahnplomben können in den Leistungskatalogen für notwendige Zahnbehandlungen mit enthalten sein. Wer Wert darauf legt, dass der Versicherer auch für Zahnplomben zahlt, sollte sich den Anbieter und Tarif dementsprechend aus dem Angebot heraussuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen in der Regel immer noch auf Amalgamplomben, während die privaten Versicherer auch für moderne Füllungen die Kosten erstatten. Nicht immer werden die Kosten für Zahnplomben jedoch zu 100 Prozent von der Zahnzusatzversicherung erstattet, hier kommt es entscheidend auf den Tarif an, der gewählt wurde. Auch Wartezeiten sind manchmal mit einzubeziehen.
Mindestvertragslaufzeit
Auch bei Zahnzusatzversicherungen gelten Mindestvertragslaufzeiten. Allerdings sind diese nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Teilweise ist die Mindestvertragslaufzeit auch je Tarif verschieden. In der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei einer Zahnzusatzversicherung mindestens ein Jahr und übersteigt nicht zwei Versicherungsjahre. Bei den Verträgen ist es so, dass die Vertragsdauer immer um ein weiteres Jahr stillschweigend verlängert wird, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Rechtzeitig ist die Kündigung dann wirksam, wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung drei Monate vor Ablauf schriftlich kündigen. Ihre genaue Kündigungsfrist sollten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen und bei Bedarf extra notieren, falls Sie Ihren Versicherer wechseln möchten.
Mein Zahnarzt hat mir zu einer kostspieligen Maßnahme geraten. Kann ich dafür jetzt noch eine Versicherung abschließen?
Wurden bereits vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung konkrete Behandlungsmaßnahmen vom Zahnarzt angeraten oder geplant, können diese nicht mehr durch die Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Das wird dann wie ein Versicherungsfall behandelt, der bereits vor Beginn des Vertrages eingetreten ist und somit für diesen auch nicht geleistet wird. Wenn man es ganz korrekt sieht, ist bereits eine Empfehlung, die der Zahnarzt mündlich ausspricht, ein Ausschlusskriterium. Wurde bereits ein Heil- und Kostenplan erstellt, wird die Zahnzusatzversicherung für diese Behandlung auf keinen Fall leisten, weil hier der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Sind vor Vertragsabschluss keine konkreten Maßnahmen geplant, dann wird die Versicherung je nach den tariflichen Leistungen eine Erstattung vornehmen. Die übliche Wartezeit muss jedoch auch hier beachtet werden.
Spielt mein Bonusheft für die Zahnzusatzversicherung eine Rolle?
Das Bonusheft für nachgewiesene Zahnarztbesuche ist wichtig bei gesetzlich Versicherten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen leisten derzeit nur noch die Regelversorgung für Kronen, Brücken und Inlays und hiervon lediglich 50 Prozent. Wurde das Bonusheft fünf Jahre lang regelmäßig gepflegt, erhöht sich die Leistung auf 60 Prozent, bei zehn Jahren auf 65 Prozent. Es lohnt sich also, das Bonusheft regelmäßig seinem Zahnarzt vorzulegen und mindestens ein Mal jährlich die Zahnarztpraxis aufzusuchen. Das Bonusheft leistet auch bei der Zahnzusatzversicherung gute Dienste. Wird doch ein Teil der Kosten bereits von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt und der Zuschuss durch die private Zahnzusatzversicherung muss demzufolge nicht 100 Prozent betragen. Das macht die Tarifwahl günstiger und minimiert natürlich auch die monatlichen Kosten für die Beiträge. Allerdings sollte man hierbei nicht zu knapp kalkulieren, sondern nach einem Tarif mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis schauen.
Was leistet die Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung leistet für Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Zahnersatz. Dabei gibt es je nach Versicherer und Tarif recht große Unterschiede. Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen, sollten Sie darauf achten, dass auch Leistungen für Kieferorthopädie enthalten sind. Bei Zahnzusatzversicherungen für Senioren sollte auch Zahnersatz bezuschusst werden. Gehen Sie regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung, werden auch diese Kosten häufig von der Zahnzusatzversicherung übernommen, üblicherweise einmal, manchmal sogar zweimal im Jahr. Eine PZR kostet in der Regel 80 Euro, die Sie dann von Ihrem Versicherer erstattet bekommen. Im Allgemeinen sind Leistungen der Kieferorthopädie, Leistungen für Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlungen, Füllungen, Inlay und Onlays sowie Leistungen für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate versicherbar.
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